Schlussbemerkungen zum 19. bis 22. periodischen Bericht der Bundesrepublik Deutschland
Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat seine Bemühungen zur
Gewährleistung von gleichem Zugang zur Bildung verstärkt, unter anderem:
(a) über die Frage, wie die unterdurchschnittlichen Leistungen von Kindern aus ethnischen Minderheiten anzugehen sind, vertieft nachzudenken;
(b) mit verstärkten besonderen Maßnahmen das Niveau der Bildungsabschlüsse von Kindern aus ethnischen Minderheiten zu erhöhen,
insbesondere durch das Unterbinden ihrer Ausgrenzung und das
Verringern der Abbruchquoten;
(c) die faktische Segregation von ethnischen Minderheiten einschließlich
Sinti und Roma in der Bildung umfassend anzugehen, unter
Berücksichtigung des engen Zusammenhangs zur Diskriminierung im
Wohnungswesen und Erwerbsleben.